Ihre Empfehlung zahlt sich aus! 

Attraktive Prämien für wertvolle Hinweise!

 

Bekannte, Nachbarn, Familie oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses oder ihrer Wohnung erzählt?
Teilen Sie uns diese Information mit und sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Prämie! Führt Ihr Hinweis zur erfolgreichen Vermittlung durch unsere Agentur, belohnen wir Sie mit 1 000 €.

So funktioniert’s

Bedingungen für die Tippgeber-Prämie bei Konkol Immobilien

1. Voraussetzungen für eine gültige Tippgeber-Meldung

Damit ein Hinweis prämienberechtigt ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Nennen Sie uns die wesentlichen Angaben zur Immobilie und bringen Sie uns mit dem Eigentümer ins Gespräch. Konkol Immobilien ist die Immobilie zum Zeitpunkt des Hinweises nicht bekannt. Das Objekt befindet sich in einem Umkreis von maximal einer Autostunde von Oppenheim. Es liegt noch kein Maklerauftrag vor. Die Immobilie wird nicht bereits öffentlich beworben. Die Prämie wird ausschließlich an den ersten gültigen Hinweisgeber vergeben. Bei mehrfachen Hinweisen zur selben Immobilie wird ausschließlich der zeitlich zuerst eingegangene, vollständige und prüfbare Hinweis berücksichtigt. Konkol Immobilien behält sich das Recht vor, Hinweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Auf Wunsch bleibt Ihr Hinweis anonym. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

2. Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie

Nach Prüfung und Annahme Ihres Hinweises erteilt der Eigentümer Konkol Immobilien einen Alleinauftrag zur Vermarktung der Immobilie. Über diesen Alleinauftrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Prämienberechtigung. Die Tippgeber-Prämie wird ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der Verkauf der betreffenden Immobilie erfolgreich durch Konkol Immobilien vermittelt wird. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Tagen, nachdem die vollständige Maklerprovision bei Konkol Immobilien eingegangen ist.

3. Ausschluss der Prämienzahlung

Ein Anspruch auf die Tippgeber-Prämie besteht nicht, wenn:

der Eigentümer einem anderen Immobilienmakler einen Auftrag erteilt, der erteilte Alleinauftrag aus beliebigem Grund – z. B. durch Kündigung, Fristablauf oder sonstige Beendigung – nicht mehr besteht, oder der Verkauf nicht durch Konkol Immobilien zustande kommt, sowie wenn der Hinweisgeber mit dem Eigentümer der Immobilie in gerader Linie verwandt ist (z. B. Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder des Eigentümers). In diesen Fällen verliert die Vereinbarung ihre Gültigkeit, und eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Tippgeber-Prämie wird ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der Verkauf der betreffenden Immobilie erfolgreich durch Konkol Immobilien vermittelt wird.

 

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