Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Konkol Immobilien für Verbraucher

 

1.    Die Angebote erfolgen auf Grundlage der vom Verkäufer oder Vermieter an Konkol Immobilien übermittelten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben wird von Konkol Immobilien nicht übernommen. Der Käufer bzw. Mieter ist verpflichtet, alle Angaben vor Vertragsabschluss eigenverantwortlich zu prüfen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das angebotene Objekt nicht zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder vermietet wird. Schadensersatzansprüche gegen Konkol Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt ein Jahr ab Anspruchsentstehung.

2.    Die Angebote von Konkol Immobilien sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Konkol Immobilien nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Angebotsempfänger gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte aufgrund der Weitergabe den nachgewiesenen Vertrag ab, so ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, als hätte er selbst den Vertrag abgeschlossen.

3.    Unentgeltliche Leistungen / Voraussetzung eines Alleinauftrags

(3.1) Etwaige unentgeltliche Leistungen der Konkol Immobilien  – wie z. B. die Immobilienbewertung, Dokumentenprüfung, Erstellung eines Exposés oder die vollständige oder teilweise Kostenübernahme einzelner Maßnahmen – erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis und nach vorheriger individueller Vereinbarung.

(3.2) Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Leistungen ist grundsätzlich die Erteilung eines Alleinauftrags zur Vermarktung der Immobilie durch den Eigentümer nach vorheriger Prüfung und Annahme des Auftrags durch Konkol Immobilien.

(3.3) Kein Anspruch auf unentgeltliche Leistungen besteht, wenn: kein wirksamer Alleinauftrag zustande kommt, der Alleinauftrag vorzeitig endet – z. B. durch Kündigung, Fristablauf oder sonstige Beendigung – z. B. der Eigentümer gleichzeitig einen anderen Immobilienmakler beauftragt, der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie nicht durch Konkol Immobilien  zustande kommt.

(3.4) In diesen Fällen behält sich Konkol Immobilien  das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen gemäß gesonderter Vereinbarung nachträglich in Rechnung zu stellen.

4.    Konkol Immobilien ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig  zu werden.

5.    Der Provisionsanspruch von Konkol Immobilien entsteht und wird fällig, sobald durch Nachweis oder Vermittlung ein Vertrag über das benannte Objekt zustande kommt oder notariell beurkundet wird. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit von Konkol Immobilien ist ausreichend.

6. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit von Konkol Immobilien wird die Höhe der Provision individuell im Maklervertrag vereinbart. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt eine marktübliche Provision in Höhe von 5.96 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %) als vereinbart. Ist der Käufer Verbraucher und Gegenstand des Vertrags eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie, ein bebaubares Grundstück oder sonstige Grundstücksarten (z. B. Wälder, Seen, Felder, Weinberge usw.), so trägt der Käufer die Hälfte der vereinbarten Provision. Die Zahlung der Käuferhälfte wird jedoch erst fällig, wenn der Verkäufer seine hälftige Provision gezahlt hat und dies dem Käufer nachgewiesen wurde.

7.   Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt freier Kauf etc.). Gleiches gilt, wenn ein Vertrag mit einer anderen, dem Auftraggeber nahestehenden Person abgeschlossen wird.

8.    Der Empfänger eines Angebots, dem das Objekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, Konkol Immobilien dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Angebots unter Angabe der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung, ist er im Falle des Vertragsabschlusses zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

9.     Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, Rücktrittsrechte des Auftraggebers oder sonstiger, in dessen Person liegender Gründe aufgehoben, rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, haftet die Partei, die den Anfechtungsgrund gesetzt hat, für den daraus entstehenden Schaden.

11.    Konkol Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsverhandlungen oder beim Abschluss des Vertrags anwesend zu sein. Der Termin ist rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags sowie aller Nebenabreden. Erfolgt der Abschluss ohne Beteiligung von Konkol Immobilien, ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Stand und Inhalt des Vertrags zu geben.

12.    Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mainz. Die Parteien sind sich einig, dass für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich das Gericht am Sitz der Firma Konkol Immobilien in Mainz zuständig ist. Ist der Käufer Verbraucher, bleibt gemäß § 38 ZPO sein gesetzlicher Gerichtsstand unberührt; insbesondere kann der Verbraucher Klage an seinem Wohnsitzgericht oder am Sitz des Maklers erheben.

13.    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

14.   Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

•   des Vertragsabschlusses, oder

•   an dem Sie die letzte der folgenden Leistungen erhalten haben:

     o   Informationen in Textform über die wesentlichen Eigenschaften der Maklertätigkeit,

    o    unsere AGB,

    o    die Widerrufsbelehrung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Konkol Immobilien Krystian Konkol, Dalheimer Str. 70, 55278 Dexheim, E Mail: info@konkol-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Dienstleistung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Konkol Immobilien Krystian Konkol, Dalheimer Str. 70, 55278 Dexheim, E Mail: info@konkol-immobilien.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Maklervertrag über die Erbringung folgender Leistung:

– Maklertätigkeit für __________________________________ (Objekt ID:/Adresse)

Datum des Vertragsabschlusses: _______________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________

Datum: _______________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

15.   Außerordentliches Rücktrittsrecht der Firma Konkol Immobilien:

Konkol Immobilien behält sich das Recht vor, vom Maklervertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Makler und dem Auftraggeber nachhaltig gestört ist. Eine solche Störung liegt insbesondere vor, wenn:

•    der Auftraggeber dem Makler vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche, unvollständige oder irreführende Angaben zum Objekt macht,

•    der Auftraggeber seine Verkaufs- oder Vermietungsabsicht grundlos widerruft oder wiederholt seine Entscheidung ändert,

•    der Auftraggeber den Makler öffentlich diskreditiert oder diffamiert,

•    sich die Kommunikation als dauerhaft konflikthaft oder unkooperativ gestaltet,

•    gegen vertragliche Nebenpflichten erheblich verstoßen wird.

•   der Auftraggeber bereits bestehende Maklerverträge mit anderen Maklern nicht offenlegt, insbesondere wenn mehrere Makler gleichzeitig tätig sind und dadurch Interessenkonflikte oder wirtschaftliche Nachteile für Konkol Immobilien entstehen.

Der Rücktritt kann auch ohne Angabe eines weiteren Grundes erfolgen, wenn aus Sicht des Maklers eine sachgerechte und professionelle Durchführung des Auftrags nicht mehr möglich erscheint. Ansprüche auf Schadensersatz durch den Auftraggeber sind in einem solchen Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Makler handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

16.   Ausschluss verschiedener Beratungsleistungen:

Konkol Immobilien erbringt keine Rechts-, Steuer-, Investment-, Kredit- oder bauplanungsbezogene Beratung. Sämtliche im Rahmen der Maklertätigkeit bereitgestellten Informationen, Hinweise oder Empfehlungen stellen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, kreditbezogene oder bautechnische Beratung dar und können eine derartige Fachberatung nicht ersetzen. Kunden werden ausdrücklich aufgefordert, sich bei Bedarf an einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater, Kreditinstitut oder Baugutachter zu wenden. Eine Haftung von Konkol Immobilien für Schäden, die aus der Nichtinanspruchnahme oder Nichtbeachtung dieser Empfehlung entstehen, ist ausgeschlossen.

 

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